AGB´S

  • 1 Geltungsbereich
  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma PuF Event, Inh. Nils Wilke und Ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt), welche die Anmietung von Gegenständen und hiermit zusammenhängenden Sach- und Dienstleistungen von PuF Event, Inh. Nils Wilke zum Gegenstand haben.
  2. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit.
  • 2 Angebot und Vertragsabschluss
  1. Die Angebote von PuF Event, Inh. Nils Wilke sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter, sowie die Auftragsbestätigung durch PuF Event, Inh. Nils Wilke bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  2. Die entsprechende Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot. PuF Event, Inh. Nils Wilke kann dieses Angebot bis zu zehn Tage vor dem gewünschten Mietbeginn, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Auftragserteilung schriftlich annehmen.
  • 3 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände aus dem Lager von PuF Event, Inh. Nils Wilke (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von PuF Event, Inh. Nils Wilke (Mietende); auch wenn der Transport durch PuF Event, Inh. Nils Wilke erfolgt, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich. Zur Mietzeit zählen also auch die Tage, an denen die Mietgegenstände abgeholt/ von PuF Event, Inh. Nils Wilke angeliefert und zurückgegeben/ von PuF Event, Inh. Nils Wilke abgeholt werden.

  • 4 Mietpreis

Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise in der Form des § 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.

  • 5 Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung, für deren wirksamen Abschluss und Inhalt § 2 Absatz 1 ebenfalls Anwendung findet. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist PuF Event, Inh. Nils Wilke berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgelts zu verlangen.

 

 

  • 6 Stornierung durch den Mieter

Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens vierzehn Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt zwanzig Prozent des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens elf Tage vor Mietbeginn storniert wird, fünfzig Prozent des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens sieben Tage vor Mietbeginn storniert wird, achtzig Prozent des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens drei Tage vor Mietbeginn storniert wird und hundert Prozent des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens ein Tage vor Mietbeginn storniert wird. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei PuF Event, Inh. Nils Wilke maßgeblich. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch hinsichtlich solcher Vergütungen oder Vergütungsanteile, die für zusätzliche Leistungen i. S. v. § 5 vereinbart worden sind.

  • 7 Zahlung
  1. Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten in der Form des § 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge/Skonti (spätestens) zehn Tage nach Mietbeginn fällig.
  2. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.
  3. Aufrechnungsrechte und Zurückhaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  • 8 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung
  1. PuF Event, Inh. Nils Wilke verpflichtet sich, die Mietsache im Lager von PuF Event, Inh. Nils Wilke in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen PuF Event, Inh. Nils Wilke unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung und\oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt\mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt\mangelfrei. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weitere Ansprüche von PuF Event, Inh. Nils Wilke nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche nach § 537 BGB geltend zu machen oder nach § 542 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen.
  3. Liegt ein nach Absatz 2 angezeigter anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist PuF Event, Inh. Nils Wilke nach eigener Wahl zum Austausch/zur Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist PuF Event, Inh. Nils Wilke zur Vervollständigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Mieter in Ansehung der einzelnen mangelhaften/fehlenden Mietgegenstände eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen. Wahlweise kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 542 BGB kündigen. Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann die Kündigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur erfolgen, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mängel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen. Jegliches Mitverschulden des Mieters an der Störung schließt das Kündigungsrecht aus.
  4. Werden Geräte, hinsichtlich derer PuF Event, Inh. Nils Wilke die zusätzliche Verpflichtung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig sind oder schwierig zu bedienen sind, vom Mieter dennoch ohne Fachpersonal von PuF Event, Inh. Nils Wilke angemietet, haftet PuF Event, Inh. Nils Wilke für Funktionsstörung nur, wenn der Mieter nachweist, dass für die Mängel kein Bedienungsfehler ursächlich oder mit ursächlich ist.
  5. Im Übrigen sind Gewährleitungsansprüche des Mieters, insbesondere verschuldensunabhängige Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung (§ 538 BGB) und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Mieters entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutze der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden (§ 545 BGB).
  6. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch PuF Event, Inh. Nils Wilke erfolgt, hat der Mieter PuF Event, Inh. Nils Wilke vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Für die Genehmigungen des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt PuF Event, Inh. Nils Wilke keine Gewähr.
  • 9 Schadensersatz des Mieters

Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausgenommenen vom vorstehenden Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von PuF Event, Inh. Nils Wilke beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von PuF Event, Inh. Nils Wilke ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von PuF Event, Inh. Nils Wilke.

  • 10 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von PuF Event, Inh. Nils Wilke

Der Mieter verpflichtet sich, die vorstehende Bestimmung seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zugunsten von PuF Event, Inh. Nils Wilke zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschluss zugunsten von PuF Event, Inh. Nils Wilke ohne zumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren kann. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er PuF Event, Inh. Nils Wilke von vorstehenden Schadensersatzansprüchen Dritter frei zu halten, soweit PuF Event, Inh. Nils Wilke Dritten nicht wegen grob fahrlässigen Verhaltens haftet.

  • 11 Pflichten des Mieters während der Mietzeit
  1. Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. PuF Event, Inh. Nils Wilke ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet.
  2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinie des Verbandes Deutscher Elektroingenieure VDE, zu sorgen.
  3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall, Stromunterbrechung oder -schwankung hat der Mieter einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder Ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verlorengegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den Neuwert zu erstatten.
  • 12 Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist PuF Event, Inh. Nils Wilke auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt PuF Event, Inh. Nils Wilke die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.

  • 13 Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Gegenstände dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten (insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung), die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

  • 14 Kündigung des Vertrages
  1. Unbeschadet der in § 6 getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von PuF Event, Inh. Nils Wilke zusätzliche Leistungen zu erbringen sind.
  2. PuF Event, Inh. Nils Wilke ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt, insbesondere, wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist.
  3. Der Verstoß gegen die Bestimmungen in § 11 Abs. 2 gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt PuF Event, Inh. Nils Wilke zur fristlosen Kündigung des gesamten Vertrages, ohne dass es einer Abmahnung bedarf.
  4. Sofern die Parteien Ratenzahlung des Mieters vereinbart haben, kann PuF Event, Inh. Nils Wilke den gesamten Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine mit der Entrichtung der Vergütung im Verzug ist, oder wenn der Mieter bei Vereinbarung regelmäßiger Ratenzahlungen in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Höhe von zwei Zahlungsraten erreicht.
  • 15 Rückgabe der Mietgegenstände
  1. Die Rückgabe findet im Laden von PuF Event, Inh. Nils Wilke in Bremen statt.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, im sauberen, einwandfreien Zustand und geordnet zurückzugeben. PuF Event, Inh. Nils Wilke behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
  3. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so hat der Mieter PuF Event, Inh. Nils Wilke hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Mieter die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. PuF Event, Inh. Nils Wilke bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten, wie z.B. dadurch nicht erfüllbare andere Aufträge. Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, in dem der ursprüngliche vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird.
  • 16 Schadensersatzanspruch von PuF Event, Inh. Nils Wilke
  1. Bei Beschädigungen, Fehlmengen oder starken Verschmutzungen (z.B. bei Gläsern mit Resten von Zucker, Obst oder Wackelpudding) wird ein Schadensersatz in Maximalhöhe des Neupreises oder eine extra Reinigungspauschale nach Aufwand erhoben.
  • 17 Langfristig vermietete Gegenstände
  1. Sofern für Mietgegenstände die ursprünglich vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt (langfristig vermietete Gegenstände), gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
  2. Der Mieter ist zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietgegenstände verpflichtet und hat die Informationspflicht gegenüber PuF Event, Inh. Nils Wilke.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und technische Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. PuF Event, Inh. Nils Wilke erteilt auf Anfrage des Mieters Auskunft über anstehende Prüfung und Wartung.
  4. Gibt der Mieter die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 2 und Absatz 3 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist PuF Event, Inh. Nils Wilke ohne weitere Mahnung und Fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.
  5. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, in welchem durch nachträglich die gesamte (vom ursprünglichen Mietbeginn an gerechnet) Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder in welchem der Mieter die Mietsache aus sonstigen Gründen länger als zwei Monate in Besitz hat.
  • 18 Verbrauchsmaterial, Handelsware
  1. Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von PuF Event, Inh. Nils Wilke. Im Übrigen gelten diese AGB entsprechend.
  2. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
  • 19 Schriftform

Sofern nach diesen Bedingungen Schriftform vereinbart worden ist, wird dieser auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) gewährt.

  • 20 Schlussbestimmungen
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PuF Event, Inh. Nils Wilke und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
  2. Erfüllungsort, sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bremen.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am Nächsten kommt.
  4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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